Die allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen
Beziehungen zwischen dem Kunden und der Firma
FPK Ingenieur GmbH. Es gilt die jeweils neueste Fassung
der FPK Geschäftsbedingungen, wodurch frühere Bedingungen
ihre Gültigkeit verlieren. Sollte in diesen Bedingungen
eine Regelung nicht rechtswirksam sein, gelten alle übrigen
gleichwohl. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen
Regelung tritt dann eine andere, je dem ursprünglich beabsichtigten
Zweck am nächsten kommt. Ergeben sich in der
praktischen Anwendung Lücken, die nicht vorhergesehen
wurden, so sind diese in einer für FPK angemessenen Weise
auszufüllen. Vorbehalten bleiben anderslautende schriftliche
Vereinbarungen der Parteien.
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1. Angebote
2. Vertragsabschluss
3. Lieferungen
4. Verpackung und Versand
5. Preise
6. Zahlungsbedingungen
7. Eigentumsvorbehalt
8. Urheber- und Nutzungsrechte
9. Haftung und Verjährung
10. Gewährleistung
11. Haftung und Verjährung
12. Schiedsgutachter
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
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1. Angebote |
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich
befristete Festofferten vereinbart werden. Konzeptionelle
Angebotesinhalte unterliegen dem urheberrechtlichen
Schutz. Wenn Angebote von FPK keine Gültigsdauer
enthalten, so sind diese 30 Tage gültig.
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2. Vertragsabschluss |
Der Vertragsabschluss erfolgt auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen
des Bestellers sind nur wirksam, wenn wir Sie
schriftlich anerkennen. Im Fall der Nichterfüllung des Vertrags
aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, kann
FPK 15% des Auftragswerts berechnen.
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3. Lieferungen |
Lieferfristen sind bei Vertragsabschluss je nach der Art
der Aufgabenstellung zu vereinbaren und gelten ab Betrieb
Berlin oder Potsdam. Lieferungen erfolgen entsprechend
den in den Produktspezifikationen genannten Daten oder
Fristen und werden von FPK nach bester Möglichkeit eingehalten.
Teillieferungen sind zulässig.
Ereignisse höherer Gewalt, Ausfuhrverbote, Betriebsstörungen
usw. berechtigen uns, die Lieferungen und Leistungen
um die Dauer und Folgen der Behinderung zu verschieben.
Dasselbe gilt bei allen Umständen, die nicht von
uns zu vertreten sind und die Ausführung übernommenenr
Aufträge verzögern oder wesentlich erschweren, wie z.B. in
Fällen fehlender oder unvollständiger Bereitstellung von
Vorunterlagen oder sonstiger Mitwirkungshandlungen des
Bestellers.
Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden erst nach
schriftlich erfolgter Ansetzung einer Nachfrist vom Rücktritt
von der betreffenden Lieferung in dem Umfange, in dem sie
noch nicht erfolgt ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Schadenersatz
wegen Verspätung zu fordern oder vom Vertrag
als Ganzes zurückzutreten. Bei nachträglichern Änderungsund
Ergänzungswünschen des Kunden kann FPK die Liefertermine
entsprechend verlängern.
Soweit wir die Überschreitung von Lieferfristen zu vertreten
haben, kann der Besteller ein ihm zustehendes Rücktrittsrecht
nur insoweit ausüben, als ihm ein Festhalten am Vertrag
nicht zuzumuten ist. Schadensersatzansprürch des
Bestellers richten sich nach Ziffer 11.
Der Versand erfolgt für frachtfreie Lieferungen auf Gefahr
des Kunden.
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4. Verpackung und Versand |
Verpackung wird nach Selbstkosten berechnet und nicht
zurückgenommen, sofern sie uns nicht kostenfrei rücküberstellt
wird.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers ab Betrieb
Berlin oder Potsdam. Soweit wir den Versand übernehmen,
geschieht dies auf Kosten des Bestellers. Wenn keine besonderen
Anweisungen vorliegen, wird unter Beachtung
der handelsüblichen Sorgfalt der uns am vorteilhaftesten
scheinende Versandweg gewählt. Soweit es sich bei den
Produkten unserer Fertigung um wertvolle Einzelstücke
handelt, versichern wir grundsätzlich den Versand für den
Kunden in Höhe des Datenwertes; nicht jedoch in Höhe
des Wiederherstellungswertes.
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5. Preise |
Maßgeblich für Preise sind für Verlags- und Softwareprodukte
die neueste Preislisten bzw. für Dienstleistungen die
schriftliche Auftragsbestätigung der Firma FPK . Alle Preise
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ausnahme sind die Preise für Verlagsprodukte, die sich als
Endkundenpreise inklusive Mehrwertsteuer verstehen. Verpackung,
Versandkosten, Transportversicherungen u.ä.
werden gesondert berechnet.
Die Preise entsprechen der bei Vertragsabschluß gültigen
Kostenlage. Sollte die Abwicklung des Auftrags aus Gründen
verzögert oder verkompliziert werden, die der Besteller
zu vertreten hat, behalten wir uns vor, zusätzliche Kosten,
die uns dadurch entstehen (seien es gestiegene Materialkosen,
Gehälter, Löhne, Steuern, u.a.m. oder direkte Mehraufwendungen),
bei der Rechnungsstellung zu berücksichtigen.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Berechnung
aufgrund der tatsächlich erbrachten Leistung.
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6. Zahlungsbedingungen |
Sämtliche Zahlungen haben ohne Abzug innerhalb von 10
Tagen nach Erhalt unserer Rechnung zu erfolgen.
Bei größeren Aufträgen können der geleisteten Arbeit entsprechend
Teilzahlungen verlangt werden. Die oben genannte
Zahlungsfrist gilt auch für diese Teilrechnungen.
Bei verspäteter Zahlung können wir vom Fälligkeitstage an
Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank berechnen, es sei denn, der
Besteller weist einen niedrigeren Schaden aus dem Verzug
von Zahlungen nach. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens bleibt vorbehalten. Ein Zurückbehaltungsrecht
und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Besteller
nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis
stehen dem Besteller nur insofern zu, als seine Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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7. Eigentumsvorbehalt |
Bis zum Eingang sämtlicher für die Ausführung des Auftrags
geschuldeten Zahlungen behalten wir das Eigentumsrecht
an unseren Lieferungen.
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8. Urheber- und Nutzungsrechte |
Wenn nichts anderes vereinbart ist, stehen uns neben dem
Urheberrecht alle Nutzungs- und Reproduktionsrechte an
den von uns gefertigten Negativen, Bildern und Karten zu.
Gleiches gilt für Pläne unserer Luftbildauswertung sowie
Leistungen der digitalen Datenverarbeitung und sonstigen
Dienstleistungen. Unsere Arbeits- und Entwicklungsunterlagen
für einen Auftrag halten wir für eine Dauer von 3 Jahren
in unserem Archiv. Für Aufwendungen eventueller Kopien
sowie gewünschter verlängerter Archivhaltung (nur
nach Absprache) steht FPK eine angemessene Vergütung
zu.
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9. Abnahme |
Soweit unsere Arbeiten einer Abnahme bedürfen und nicht
ein besonderes Abnahmeverfahren mit dem Besteller vereinbart
ist, gelten die Arbeiten im Zeitpunkt der Ablieferung
beim Kunden als abgenommen. Es sei denn, der Kunde erklärt
innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung, dass er
die Arbeiten als im wesentlichen nicht vertragsgemäß ansieht
und die Gründe hierfür im einzelnen bezeichnet.
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10. Gewährleistung |
Alle Arbeiten werden von uns mit der fachlich üblichen
Sorgfalt und entsprechend dem Stand der technik ausgeführt.
Die Gewährleistung setzt voraus, dass die uns vom
Besteller oder in dessen AUftrag tätigen Dritten übergebenen
Aufgabenstellungen, Spezifikationen, Unterlagen oder
sonstigen Vorgaben vollständig und richtig sind.
Bei Mängeln unserer Arbeiten, die wir zu vertreten haben,
sind wir berechtigt, nachzubessern. Gibt uns der Besteller
keine Gelegenheit zur Nachbesserung, entfallen alle
Gewährleistungsansprüche.Kommen wir der Nachbesserungspflicht
nicht vertragsgemäß nach, so steht dem Besteller
das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder –
wenn ihm ein Festhslten am Vertrag nicht zuzumuten ist –
Rückgängigmachung des Vertrages zu.
Eventuelle Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer
11 dieser Bedingungen.
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11. Haftung und Verjährung |
Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher
Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden
bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung,
haften wir nur in Fällen von Vorsatz und der groben Fahrlässigkeit,
beschrängt auf den bei Vertragsabschlußvoraussehbaren
vertragstypischen Schaden, jedoch unter Ausschluß
der Haftung für Folgeschäden.
Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens ein halbes
Jahr nach Ablieferung der Daten.
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12. Schiedsgutachter |
Meinungsverschiedenheiten über die technische Qualität
unserer Lieferung und Leistung sind zunächst von einem
Schiedsgutachtergremium zu entscheiden. Das Verfahren
richtet sich nach den Bestimmungen zur Einholung technischer
Gutachten der internationalen Zentralstelle für Gutachten
bei der internationalen Handelskammer.
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13. Erfüllungsort und Gerichtsstand |
Erfüllungsort und Gerichtsstandfür beide Teile ist Potsdam,
auch in Wechsel- und Schecksachen. Bei einem Gerichtsverfahren
werden die gemäß Ziffer 12 dieser Bedingungen
eingeholten schiedsgutachterlichen Feststellungen von beiden
Parteien als verbindlich anerkannt.
Alle Verträge unterliegen ausschließlich dem deutschen
Recht.
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