AGB

Die allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Firma FPK Ingenieur GmbH. Es gilt die jeweils neueste Fassung der FPK Geschäftsbedingungen, wodurch frühere Bedingungen ihre Gültigkeit verlieren. Sollte in diesen Bedingungen eine Regelung nicht rechtswirksam sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Regelung tritt dann eine andere, je dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Ergeben sich in der praktischen Anwendung Lücken, die nicht vorhergesehen wurden, so sind diese in einer für FPK angemessenen Weise auszufüllen. Vorbehalten bleiben anderslautende schriftliche Vereinbarungen der Parteien.

  1. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich befristete Festofferten vereinbart werden. Konzeptionelle Angebotesinhalte unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Wenn Angebote von FPK keine Gültigsdauer enthalten, so sind diese 30 Tage gültig.

  1. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss erfolgt auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Bestellers sind nur wirksam, wenn wir Sie schriftlich anerkennen. Im Fall der Nichterfüllung des Vertrags aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, kann FPK 15% des Auftragswerts berechnen.

  1. Lieferungen

Lieferfristen sind bei Vertragsabschluss je nach der Art der Aufgabenstellung zu vereinbaren und gelten ab Betrieb Berlin oder Potsdam. Lieferungen erfolgen entsprechend den in den Produktspezifikationen genannten Daten oder Fristen und werden von FPK nach bester Möglichkeit eingehalten. Teillieferungen sind zulässig.

Ereignisse höherer Gewalt, Ausfuhrverbote, Betriebsstörungen usw. berechtigen uns, die Lieferungen und Leistungen um die Dauer und Folgen der Behinderung zu verschieben. Dasselbe gilt bei allen Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind und die Ausführung übernommenenr Aufträge verzögern oder wesentlich erschweren, wie z.B. in Fällen fehlender oder unvollständiger Bereitstellung von Vorunterlagen oder sonstiger Mitwirkungshandlungen des Bestellers.

Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden erst nach schriftlich erfolgter Ansetzung einer Nachfrist vom Rücktritt von der betreffenden Lieferung in dem Umfange, in dem sie noch nicht erfolgt ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Schadenersatz wegen Verspätung zu fordern oder vom Vertrag als Ganzes zurückzutreten. Bei nachträglichern Änderungsund Ergänzungswünschen des Kunden kann FPK die Liefertermine entsprechend verlängern.

Soweit wir die Überschreitung von Lieferfristen zu vertreten haben, kann der Besteller ein ihm zustehendes Rücktrittsrecht nur insoweit ausüben, als ihm ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist. Schadensersatzansprürch des Bestellers richten sich nach Ziffer 11. Der Versand erfolgt für frachtfreie Lieferungen auf Gefahr des Kunden.

  1. Verpackung und Versand

Verpackung wird nach Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen, sofern sie uns nicht kostenfrei rücküberstellt wird.

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers ab Betrieb Berlin oder Potsdam. Soweit wir den Versand übernehmen, geschieht dies auf Kosten des Bestellers. Wenn keine besonderen Anweisungen vorliegen, wird unter Beachtung der handelsüblichen Sorgfalt der uns am vorteilhaftesten scheinende Versandweg gewählt. Soweit es sich bei den Produkten unserer Fertigung um wertvolle Einzelstücke handelt, versichern wir grundsätzlich den Versand für den Kunden in Höhe des Datenwertes; nicht jedoch in Höhe des Wiederherstellungswertes.

  1. Preise

Maßgeblich für Preise sind für Verlags- und Softwareprodukte die neueste Preislisten bzw. für Dienstleistungen die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma FPK . Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausnahme sind die Preise für Verlagsprodukte, die sich als Endkundenpreise inklusive Mehrwertsteuer verstehen. Verpackung, Versandkosten, Transportversicherungen u.ä. werden gesondert berechnet.

Die Preise entsprechen der bei Vertragsabschluß gültigen Kostenlage. Sollte die Abwicklung des Auftrags aus Gründen verzögert oder verkompliziert werden, die der Besteller zu vertreten hat, behalten wir uns vor, zusätzliche Kosten, die uns dadurch entstehen (seien es gestiegene Materialkosen, Gehälter, Löhne, Steuern, u.a.m. oder direkte Mehraufwendungen), bei der Rechnungsstellung zu berücksichtigen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Berechnung aufgrund der tatsächlich erbrachten Leistung.

  1. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Zahlungen haben ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt unserer Rechnung zu erfolgen. Bei größeren Aufträgen können der geleisteten Arbeit entsprechend Teilzahlungen verlangt werden. Die oben genannte Zahlungsfrist gilt auch für diese Teilrechnungen. Bei verspäteter Zahlung können wir vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen, es sei denn, der Besteller weist einen niedrigeren Schaden aus dem Verzug von Zahlungen nach. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Besteller nur insofern zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zum Eingang sämtlicher für die Ausführung des Auftrags geschuldeten Zahlungen behalten wir das Eigentumsrecht an unseren Lieferungen.

  1. Urheber- und Nutzungsrechte

Wenn nichts anderes vereinbart ist, stehen uns neben dem Urheberrecht alle Nutzungs- und Reproduktionsrechte an den von uns gefertigten Negativen, Bildern und Karten zu. Gleiches gilt für Pläne unserer Luftbildauswertung sowie Leistungen der digitalen Datenverarbeitung und sonstigen Dienstleistungen. Unsere Arbeits- und Entwicklungsunterlagen für einen Auftrag halten wir für eine Dauer von 3 Jahren in unserem Archiv. Für Aufwendungen eventueller Kopien sowie gewünschter verlängerter Archivhaltung (nur nach Absprache) steht FPK eine angemessene Vergütung zu.

  1. Abnahme

Soweit unsere Arbeiten einer Abnahme bedürfen und nicht ein besonderes Abnahmeverfahren mit dem Besteller vereinbart ist, gelten die Arbeiten im Zeitpunkt der Ablieferung beim Kunden als abgenommen. Es sei denn, der Kunde erklärt innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung, dass er die Arbeiten als im wesentlichen nicht vertragsgemäß ansieht und die Gründe hierfür im einzelnen bezeichnet.

  1. Gewährleistung

Alle Arbeiten werden von uns mit der fachlich üblichen Sorgfalt und entsprechend dem Stand der technik ausgeführt. Die Gewährleistung setzt voraus, dass die uns vom Besteller oder in dessen AUftrag tätigen Dritten übergebenen Aufgabenstellungen, Spezifikationen, Unterlagen oder sonstigen Vorgaben vollständig und richtig sind. Bei Mängeln unserer Arbeiten, die wir zu vertreten haben, sind wir berechtigt, nachzubessern. Gibt uns der Besteller keine Gelegenheit zur Nachbesserung, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.Kommen wir der Nachbesserungspflicht nicht vertragsgemäß nach, so steht dem Besteller das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder – wenn ihm ein Festhslten am Vertrag nicht zuzumuten ist – Rückgängigmachung des Vertrages zu. Eventuelle Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 11 dieser Bedingungen.

  1. Haftung und Verjährung

Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung, haften wir nur in Fällen von Vorsatz und der groben Fahrlässigkeit, beschrängt auf den bei Vertragsabschlußvoraussehbaren vertragstypischen Schaden, jedoch unter Ausschluß der Haftung für Folgeschäden.

Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens ein halbes Jahr nach Ablieferung der Daten.

  1. Schiedsgutachter

Meinungsverschiedenheiten über die technische Qualität unserer Lieferung und Leistung sind zunächst von einem Schiedsgutachtergremium zu entscheiden. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen zur Einholung technischer Gutachten der internationalen Zentralstelle für Gutachten bei der internationalen Handelskammer.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstandfür beide Teile ist Potsdam, auch in Wechsel- und Schecksachen. Bei einem Gerichtsverfahren werden die gemäß Ziffer 12 dieser Bedingungen eingeholten schiedsgutachterlichen Feststellungen von beiden Parteien als verbindlich anerkannt.

Alle Verträge unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.